Therapeutenwechsel: Wie funktioniert eine Reststundenübertragung?

Wenn ein Patient nach Therapeutenwechsel von einem anderen Psychotherapeuten jetzt die Psychotherapie bei Ihnen fortsetzen möchte, richtet sich das weitere Vorgehen danach, ob es sich um einen Verfahrenswechsel handelt, oder lediglich um eine Reststundenübernahme.

Was ist eine Reststundenübertragung?

Eine Reststundenübernahme kommt dann in Frage, wenn Sie tiefenpsychologisch fundiert arbeiten, und der vorherige Therapeut ebenfalls. Dann müssen Sie oder Ihr Patient lediglich beim Vorbehandler erfragen, wieviele Stunden des bisher bewilligten Stundenkontingents noch frei sind.

Danach reicht ein formloses Schreiben an die Krankenversicherung, oft sogar ein Anruf, und der Sachbearbeiter sendet Ihnen einen neuen Anerkennungsbescheid der Leistungspflicht für diesen Patienten.

Wie ist das Vorgehen bei einem Verfahrenswechsel?

Wenn es sich um einen Verfahrenswechsel handelt, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie soll in eine analytische Psychotherapie überführt werden

Sie müssen einen Umwandlungs- oder Fortführungsantrag stellen, und in der Behandlungsplanung beschreiben, was geplant ist. Im PTV2-Formular tragen Sie die beantragten Stunden mit dem gewählten Verfahren, kodiert nach EBM, in die entsprechenden Felder ein.

Da es sich bei beiden Verfahren um psychoanalytisch begründete Verfahren handelt, werden die bereits geleisteten Stunden auf das noch verbleibende Kontingent angerechnet.

Für den Fall, dass die Stundenzahl nicht ausreichen sollte, um eine Psychotherapie sachgemäß und mit ausreichend günstiger Prognose durchführen zu können, müssen Sie vor Behandlungsbeginn klären, ob in diesem besonderen Fall die Regelkontingente überschritten werden können, weil Sie sonst in Schwierigkeiten kommen können.

2. Eine Verhaltenstherapie soll in eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine analytische Psychotherapie „umgewandelt“ werden

In diesem Fall stellen Sie einen vollständig neuen Antrag.Sie bekommen dann bei Bewilligung der Kostenübernahme auch die vollständigen Kontingente, es erfolgt keine Anrechnung der vorherigen Psychotherapie.

Sie bekommen dann bei Bewilligung der Kostenübernahme auch die vollständigen Kontingente, es erfolgt keine Anrechnung der vorherigen Psychotherapie.

2 Gedanken zu „Therapeutenwechsel: Wie funktioniert eine Reststundenübertragung?“

  1. Guten Tag,
    wie verhält es sich, wenn ich von einem systemischen Therapieverfahren in einer bewilligten Langzeittherapie in eine Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder Tiefenpsychologisches Verfahren wechseln möchte? Wird dann auch ein neues Kontingent angefangen? Also ist dies generell der Fall wenn das Verfahren gewechselt wird? Verfallen die dann bewilligten Reststunden des systemischen Verfahrens wenn ich noch vor Beendigung der LZT in ein anderes Verfahren wechsel und wird dann das jeweilige Kontingent des neuen Verfahrens angebrochen/angefangen?

    Was ist genau für einen solchen Wechsel für Anträge und bürokratischen Schritten notwendig?
    vielen Lieben Dank,
    Timo

    Antworten
    • Guten Tag Timo. Wenn Sie von einem Verfahren in ein anderes wechseln wollen oder müssen, stehen Ihnen die jeweils für das Verfahren vorgesehenen Kontingente neu zur Verfügung. Die bereits bewilligten Kontingente im vorherigen Verfahren verfallen dann. Der/die neue Therapeut:in stellt dann einen neuen Antrag, der in jedem Fall mit einem Gutachterverfahren verbunden sein wird, da es eine Regelung gibt, nach der bei vorheriger Psychotherapie innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung eine Begutachtung des Berichts zum Antrag auf Kostenübernahme erfolgen muss.
      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
      Sönke Behnsen

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