Privat-Praxis, KV-Sitz oder Kostenerstattung? Wichtige Fragen zur Praxisgründung

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Einführende Gedanken zur Praxisgründung

Die Ausbildung ist geschafft oder der Abschluss steht kurz bevor. Der Wunsch nach einer eigenen Praxis steht bei der Mehrzahl der Absolventen psychotherapeutischer Ausbildungen ganz oben auf der Liste möglicher beruflicher Perspektiven. Die Nachfrage nach vertragspsychotherapeutischen Sitzen, die die reguläre Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglicht, ist dementsprechend hoch.

Viele Absolventen behelfen sich mangels bezahlbarer Sitze oder verfügbarer Praxisübernahmeangebote mit einer Kombination aus Privatpraxis und Kostenerstattung.

Wie hoch ist das wirtschaftliche Risiko?

Dabei ist das wirtschaftliche Risiko ungleich höher als in einer Praxis, die über einen KV-Sitz verfügt. Das erhöht auch den psychischen Druck auf Sie als frisch gebackener Psychotherapeut.

Sie sind angewiesen darauf, aktiv Patienten zu gewinnen – zumal zu Anfang. Anders als Kassenpsychotherapeuten erhalten Sie keine monatlichen Abschlagszahlungen, sondern rechnen immer direkt mit Ihren Patienten ab. Damit kommt unter Umständen auch ein professionelles Forderungs-Management auf Sie zu, das für Psychotherapeuten ungleich schwierigere Fragen aufwirft als für andere Selbständige. Das öffnet der Beziehungsdynamik zwischen Psychotherapeut und Patient ein weites Feld, welches bei einer Kostenträgerschaft durch die Krankenversicherung wegfällt.

Gleichwohl ist es möglich, ohne die vertragsärztliche oder -psychotherapeutische Zulassung eine psychotherapeutische Praxis zu führen, wenn auch schwieriger:

  • Es gibt Patienten, die bewusst auf die Abrechnung mit ihrer Krankenversicherung verzichten
  • Die Kombination verschiedener psychologisch-psychotherapeutischer Arbeitsfelder (psychologische Beratung, Supervision, Coaching etc.) ist oftmals notwendig, aber auch abwechslungsreich
  • mit einer psychologisch-psychotherapeutischen Approbation ist die Abrechnung mit privaten Krankenversicherern und Beihilfekassen kein Problem
  • die Kombination gesprächstherapeutischer Leistungen mit nichtsprachlichen Verfahren (Körperpsychotherapie, Musiktherapie etc.) in einer Behandlung ist in Psychotherapien nach dem Richtlinienverfahren nicht zulässig. Mit privat liquidierten Behandlungen steht Ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung.

Wie gelange ich an Privat-Patienten?

Je nach Praxis-Standort wird es unterschiedlich leicht sein, Privatpatienten für die Behandlung zu gewinnen. Hier hilft eine gute Praxis-Homepage, die es Privatpatienten leichter macht, Ihr Praxis-Angebot zu finden. Internet-Datenbanken für Psychotherapeuten wie therapeutenfinder.com oder therapie.de ermöglichen Ihnen, eine eigene Profilseite zu erstellen, und auf Ihre eigene Praxis-Homepage zu verlinken. Berufsverbände und Fachverbände haben eigene Therapeuten-Suchfunktionen in ihre Internetseite integriert etc.

Mein Tipp
Schließen Sie sich möglichst schnell regionalen Netzwerken an, werden Sie Mitglied eines psychotherapeutischen Qualitätszirkels, auch wenn Sie kein Vertragspsychotherapeut sind, und nehmen Sie an lokalen Intervisionsgruppen teil. Darüber erhalten Sie mit weitaus größerer Wahrscheinlichkeit Patienten, als es über jede Form der Werbung möglich ist. Je höher der Bekanntheitsgrad, desto besser funktioniert das „Empfehlungsmarketing“, auch als Mund-zu-Mund-Propaganda bekannt.

Gibt es Unterschiede in der Praxis-Organisation?

Wenn Sie eine Praxis gründen, werden Sie zunächst einmal überlegen wollen, wie Sie Ihre Patientenverwaltung organisieren. Als Vertragspsychotherapeut sind Sie in diesem Fall wesentlich stärker reglementiert, als in einer Privat-Praxis. Ihre Abrechnung mit Selbstzahlern oder mit privaten Krankenversicherern erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte oder Psychotherapeuten (GOÄ/GOP), und der Vertragspartner ist Ihr Patient – nicht die Krankenkasse.

Wenn Sie eine Behandlung über die Kostenerstattung abrechnen möchten, werden Sie sich zwangsläufig mit den kassenrechtlichen Regularien auseinandersetzen müssen. Dieser Weg der Erstattung ist zwar im Sozialgesetz vorgesehen, aber ungleich komplizierter als die reguläre Abrechnung von Privatbehandlungen oder vertragspsychotherapeutischen Leistungen. in einem späteren Beitrag werde ich spezifischer auf die Besonderheiten der Kostenerstattung eingehen.

Pro und Kontra Privatpraxis vs. Kassenpraxis – ein kurzes Fazit

Es ist nicht von der Hand zu weisen – eine Kassenpraxis ist nach Abwägen aller Fürs und Widers für die allermeisten Psychotherapeuten nach wie vor das Non plus Ultra. Nur wenige Psychotherapeuten werden bewusst auf die Möglichkeit verzichten wollen, diesen Weg zu wählen, zumal wenn Sie Ihren Lebensunterhalt ausschließlich über Ihre Praxis finanzieren möchten.

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