Soll ich Patienten meine Handy-Nummer geben – für alle Fälle?

Eine wichtige Frage, die immer wieder in unserem Praxis-Alltag auftaucht, ist die, wie wir mit Patienten in Situationen umgehen sollen, in denen sich zu erwartende Notfälle ankündigen.

Immer wieder höre ich von jüngeren Kollegen, die ihre Patienten in Krisen oder auch Behandlungspausen (die für Patienten durchaus Krisencharakter bekommen können) dadurch beruhigen möchten, dass sie ihnen ihre Handy-Nummer mitteilen, und dies mit dem Kommentar versehen, dass sie damit „für alle Fälle“ eine Möglichkeit hätten, ihren Therapeuten zu erreichen.

In diesem Beitrag werde ich Ihnen zeigen, warum das unter Umständen keine gute Idee ist – und warum das so ist. Zuletzt empfehle ich Ihnen ein alternatives (und aus meiner Sicht angemesseneres) Vorgehen.

Vom „ganz normalen“ Krisengefühl bis zum sofort zu beantwortenden psychischen Notstand: jede therapeutische Situation bedarf einer angemessenen Reaktion

Über welche Umstände sprechen wir?

Zunächst einmal scheint mir wichtig, zu klären, was genau wir

  1. unter einem Notfall verstehen, der
  2. welche Maßnahme verlangt, nach sich zieht oder rechtfertigt.

Diese Zuordnung legt nahe, dass es verschiedene Situationen gibt, die wir als Notfall definieren können, und auf die wir mit unterschiedlichen Maßnahmen antworten.

Für die allermeisten wird der beispielhafte Notfall der einer suizidalen Krise sein, in der ein Patient seine Steuerungsfähigkeit zu verlieren droht, und wir befürchten müssen, dass er sich schweren gesundheitlichen Schaden zufügt oder gar das Leben nehmen wird.

In einem solchen Fall steht meines Erachtens folgendes Vorgehen ausser Frage:

  1. umgehende Klärung des Schweregrades der suizidalen Gefährdung
  2. umgehende Klärung, ob der Patient vertragsfähig ist
  3. wenn nein, sofortige Klärung, ob eine akute Gefahr für Leib und Leben des Patienten oder anderer Personen gegeben ist, die nur durch die notfallmäßige Unterbringung des Patienten im Rahmen einer Zwangseinweisung nach PsychKG abgewendet werden kann
  4. im Zweifel Einleitung des Verfahrens einer Zwangseinweisung. Durch dieses Verfahren werden Sie die Verantwortung für Ihren Patienten an jemand übergeben, der geeignete Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben des Patienten und seiner Umgebung ergreifen kann

Aber zurück zum Anfang.

Die Frage lautete ja: soll ich Patienten meine Handy-Nr. geben – für alle Fälle?
Die Betonung dieser Frage liegt auf dem Satzteil „für alle Fälle“. Meine Antwort darauf lautet – wie ich eingangs bereits andeutete, ganz klar „Nein“.

Um wen geht es hier – um Patient oder Therapeut?

Nicht, wenn es in so undifferenzierter Weise um etwas geht, das den Verdacht nahe legt, dass es sich hierbei um den Versuch handelt, ein Unbehagen oder eine Unsicherheit seitens des Therapeuten zu beheben.

Das wird als Beruhigung zu verstehen sein, und einen therapeutischen Prozess eher verhindern, im besten Fall nur behindern – aber nicht weiter bringen.
Vielleicht werden Sie jetzt stutzen, die Stirn runzeln, und sich fragen, was denn an einer solchen Beruhigung falsch sein soll.

Auch hier liegt mein Augenmerk darauf, ob es ein „für alle Fälle“ in der Beantwortung dieser Frage geben kann, jedenfalls dann, wenn wir therapeutisch denken.

Natürlich besteht die Gefahr, in der Beantwortung dieser Frage zu vergessen, dass es ja eigentlich um die Äußerung einer Unsicherheit oder eines unwohlen Gefühls geht, das auf der Seite des Therapeuten angesiedelt ist – und auch dort zu klären wäre.

Nach meiner Erfahrung wird das auch Ihr Patient spüren. Vielleicht zeigt er sich zunächst einmal erleichtert, dass er Sie „auf alle Fälle“ erreichen kann. Zugleich wird er jedoch, ohne dass er diese Reaktion direkt zuordnen kann, vermutlich einen Anstieg seiner eigenen Unsicherheit und ängstlichen Unruhe bemerken. Es kann sein, dass diese Reaktion zeitlich versetzt auftritt, so dass es unter Umständen für Sie und auch für Ihren Patienten schwierig sein wird, beide Ereignisse – Ihr Erreichbarkeits-Angebot und das Ansteigen des Angst-Pegels – einander zuzuordnen.

Die Mikroanalyse von Gesprächspassagen in Psychotherapien, in denen eine solche Mitteilung erfolgte, kann jedoch diesen Zusammenhang wieder herstellen helfen.

Die zunächst als Beruhigung gedachte Erreichbarkeits-Zusage hat somit genau das Gegenteil von dem bewirkt, was sie eigentlich erreichen sollte.

Ihr Patient wird sich in einem solchen Fall nämlich unbewusst fragen, warum Sie auf die Idee gekommen sind, ihm eine solche undifferenzierte Zusage zu machen.

Wie lässt sich dieses Dilemma besser lösen?

Jede therapeutische Vereinbarung für die Zukunft ist nur so gut wie die Grundlage, auf der sie getroffen wurde:

  • Das aktuelle therapeutische Bündnis zum Zeitpunkt der Vereinbarung selbst
  • Die Spezifität des vereinbarten Vorgehens.

Wenn Sie mit Ihrem Patienten eine Vereinbarung treffen möchten, die dazu geeignet ist, eine Krise oder einen Notfall durch Kontakt mit Ihnen besser zu bewältigen, dann versuchen Sie, diese Vereinbarung so spezifisch wie möglich zu treffen:

  • Wann wird ein Telefon-Anruf durch Ihren Patienten erfolgen?
  • Was soll dieser Anruf umfassen?
    • Anklingeln?
    • Mitteilung auf der Mailbox hinterlassen?
  • Welche Maßnahmen soll der Patient ergreifen, falls kein direkter persönlicher Kontakt per Telefon möglich ist?
  • Innerhalb welcher Zeit kann der Patient Ihren Rückruf erwarten?
  • Was unternimmt der Patient, wenn aus unbekannten Gründen kein Rückruf Ihrerseits erfolgt?

Die zu klärenden Fragen, die einer solchen Vereinbarung zugrunde liegen, richtet sich nach den individuellen Umständen der therapeutischen Situation. Sie sind abhängig vom Anlass, zu dem die Vereinbarung eines Telefon-Kontakts erfolgt.

Dabei geht es zum Beispiel um:

  • Urlaub des Therapeuten
  • Urlaub des Patienten
  • Krisenhafte Entwicklung innerhalb der therapeutischen Beziehung
  • Krisen im Lebensumfeld des Patienten
  • Intrapsychische Krisen des Patienten

Sie werden mit Ihrem Patienten die Umstände, unter denen ein Telefon-Kontakt erfolgen wird, in einer Weise besprechen, die Ihnen genaue Informationen darüber vermittelt, wie Ihr Patient seine persönliche Situation zum aktuellen Zeitpunkt einschätzt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Ein solches, spezifisches Vorgehen verhilft Ihrem Patienten nach meiner Erfahrung zu einer besseren Selbsteinschätzung, und Ihnen zu einem realistischeren Bild darüber, ob die getroffene Vereinbarung ausreichend ist, oder nicht.

In jedem Fall ist dieses Vorgehen jedoch mit einer größeren Wahrscheinlichkeit hilfreich, als eine vage getroffene Vereinbarung „für alle Fälle“.

Es wird Ihren Patienten nicht im Unklaren lassen, was er erwarten kann.

Als Therapeut*in können Sie nach Dokumentation der Absprachen den Teil der Verantwortung für das therapeutische Geschehen zu übernehmen, den Sie realistischerweise übernehmen können.

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