Ethische Grundsätze für soziale Medien: was Sie als Praxisinhaber*in wissen sollten

Welchen Grundsätzen sollten Sie als Psychotherapeut*in folgen, wenn Sie soziale Medien nutzen?

Social Media - was ein Psychotherapeut wissen sollte

Heute finden Patient*innen auf der Suche nach Psychotherapeut*innen immer häufiger Informationen über Behandlungsangebote im Internet. Einen festen Platz in dem immer breiter gefächerten Informationsangebot des Internets nehmen dabei soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google Plus, aber auch Youtube und Patientenforen ein.

Aber auch der kollegiale Austausch über berufliche Fragen findet nicht mehr nur im persönlichen Gespräch in Qualitätszirkeln und Fachorganisationen statt, sondern in diesen sozialen Netzwerken. Als Administrator von zwei Facebook-Gruppen, in denen sich angehende Psychotherapeut*innen treffen und gegenseitig beraten, weiß ich, welche vielfältigen Möglichkeiten sich dadurch bieten.

Mit dieser Entwicklung rücken persönliche und berufliche Kommunikationsbereiche auch in digitalen Medien näher zusammen. Mussten Sie sich bisher Gedanken darüber machen, wo es mögliche Überschneidungen ihres privaten und beruflichen Umfeldes gibt, und gegebenenfalls darauf reagieren, gilt dies heute nicht weniger für das Internet.

Die rasante Entwicklung sozialer Medien eröffnet Ihnen als Praxisinhaber*in viele Möglichkeiten, wirft aber auch einige Fragen auf, die Ihre Nutzung betreffen:

  • Wie lassen sich private und berufliche Inhalte trennen?
  • Welche gesetzlichen Regelungen zur Datensicherheit müssen Sie als Psychotherapeut*in befolgen, um sich nicht strafbar zu machen?
  • Wie können Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Internet-Präsenz von Patient*innen auch als professionelles Angebot wahrgenommen wird?

Bereits im Jahr 2013 veröffentlichte PsychCentral, eine der größten und bekanntesten Quellen für Informationen über psychische Erkrankungen, einen Beitrag der amerikanischen National Association of Social Workers über ethische Grundsätze sozialer Medien.

Julie de Azevedo Hanks, die Autorin dieses Beitrags bei PsychCentral, hebt hervor, wie wichtig es für jeden einzelnen Psychotherapeuten ist, eigene Kriterien festzulegen, die für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken gelten sollen. Dazu gesellt sich im Geltungsraum unseres Datenschutz-Gesetzes aber auch die Beachtung festgelegter Regeln, bei deren Missachtung auch berufsrechtliche Folgen entstehen können.

Eine absolute Datensicherheit gibt es nicht

Wie sicher sich private und berufliche Inhalte im Internet trennen können, hängt vor allem von zwei Dingen ab:

  • Wie sicher Sie im Umgang mit Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook, Twitter und Co. sind und wissen, welche Einstellungen Sie vornehmen müssen, damit Ihre persönliche Kommunikation nicht frei zugänglich ist
  • Wie regelmäßig Sie – auch ohne konkreten Anlass – diese Einstellungen prüfen, um etwaige Änderungen in den Nutzer-Richtlinien des Betreibers bemerken und darauf reagieren zu können

Nicht selten ändern Netzwerk-Betreiber wie Facebook ihre Richtlinien, und machen nicht oder in einer Weise darauf aufmerksam, dass es nicht immer möglich ist, die Folgen dieser Änderungen für die eigenen Privatsphäre-Einstellungen zu erkennen.

Ihr Verhalten in sozialen Netzwerken sollte ihr verantwortungsvolles Handeln als Therapeut widerspiegeln

Aus der potentiellen Unsicherheit Ihrer privaten Informationen in sozialen Netzwerken ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Sie sich – aus Sicht der Medienethik – im Netzt so verhalten sollten, dass auch Ihre privaten Beiträge von Ihren Patienten gelesen werden könnten.

Damit gilt hier nichts anderes, als es auch bisher schon für den öffentlichen Raum galt. Die Unsicherheit im Umgang mit digitalen Medien ist jedoch ungleich größer. Die Privatheit der Situation „Computer-Nutzer sitzt am heimischen Schreibtisch vor seinem Bildschirm und informiert sich“ ist nicht mehr länger uneingeschränkt gegeben, sobald Sie persönliche Daten und Informationen im Internet preisgeben.

Wer die Vorteile der digitalen Vernetzung für sich nutzen will, benötigt ein solides Maß an Medienkompetenz. Das könnte zum Beispiel heißen, sich vor der Anmeldung in einem sozialen Netzwerk darüber zu informieren, welche der Daten, die Sie preisgeben müssen, öffentlich zugänglich sind, und welche nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht werden.

Sensible Informationen über Patienten bedürfen Ihres besonderen Schutzes

In meinen Facebook-Gruppen, die ich administriere, wird immer wieder auch der Wunsch nach Intervision geäußert. Viele Mitglieder möchten sich auch über Behandlungsfragen austauschen. Doch damit gelangt jede*r Psychotherapeut*in in den Geltungsbereich des Datenschutz-Gesetzes. Das legt zum Beispiel fest, welche Informationen über Ihre Patient*innen nicht ohne deren Einwilligung ausserhalb der engen Grenzen des therapeutischen Raumes verwendet werden dürfen.

Über das strenge Datenschutz-Gesetz hinaus gelten jedoch auch berufsethische Grundsätze, die im Standesrecht der jeweiligen Berufsgruppen verankert sind.

Solche Richtlinien zu berufsethischen Fragen und zum Datenschutz finden sich zum Beispiel von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder der Bundesärztekammer.

Diese Regelungen betreffen die Art und Weise, wie der persönliche Kontakt zwischen Therapeut*in und Patient*in gestaltet werden soll, aber auch die interkollegiale Kommunikation und den Schutz personenbezogener Daten.

Was „im Internet steht“, ist nicht so einfach wieder loszuwerden

Das, was wir heute als „das Internet“ bezeichnen, ist in Wirklichkeit eine unvorstellbar komplexe und große Landschaft miteinander verbundener Serverparks, über die das weltumspannende Netz an Datenkommunikation elektronisch möglich wird. Auf diesen Servern lagern ebenso unvorstellbar große Mengen an Informationen. Wer Zugriff darauf haben möchte, bedient sich Suchmaschinen, die diese Daten kategorisieren, nach Interessenlage der Suchmaschinenbetreiber sortieren und an die Nutzer*innen ausgeben.

Um so wichtiger ist hier eine verantwortungsvoller Umgang mit sensiblen Daten.

Wenn Sie schon einmal eine Kundenrezension für ein Produkt abgegeben haben, das sie bei einem Online-Händler gekauft haben, oder eine Reise unter Angabe Ihres Namens bewertet haben, werden Sie vielleicht schon beobachtet haben, dass diese Information als Eintrag in einer Suchmaschine erscheinen kann – und das noch Jahre nach Ihrer Eingabe. Diese Suchmaschinen-Einträge beseitigen zu lassen, ist sehr aufwändig, manchmal auch kaum möglich.

In gleicher Weise können sich Einträge in von Ihnen privat genutzten, persönlichen Netzwerken in Suchmaschinen wiederfinden lassen. Auch hier ist es nicht immer einfach, die Verantwortung für den Schutz der eigenen Daten ernst zu nehmen, und das Maß an Transparenz des Privatlebens, das man sich wünscht, auch in den Einstellungen der Privatsphäre der Netzwerke umzusetzen.

In jedem Fall gilt jedoch, was Hanks in ihrem Beitrag zur Ethik sozialer Medien empfiehlt:

Familiarize yourself with social media ethics and use technology intentionally to educate your community and to build your private practice.

Quellenhinweis zum Beitrag von Julie de Azevedo Hanks/PsychCentral 2013:

Social Media Ethics: What Private Practice Therapists Need to Know | Private Practice

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