Ein Ausfallhonorar ist ein Honorar für eine erbrachte Leistung, die Bereitstellung einer Stunde. Darum nenne ich persönlich es auch lieber Bereitstellungshonorar. Ich stelle ich es meinen Patienten unabhängig vom Grund des Ausfalls einer Stunde in Rechnung, wenn sie kürzer als zwei Werktage vorher absagen und ich die Stunde nicht anderweitig besetzen kann.
Mir ist es besonders wichtig, diese Regelung unabhängig vom Grund des Ausfalls zu formulieren. Ich möchte damit bewusst keine Bewertung vornehmen, ob es gute oder schlechte Gründe gibt, was mir meines Erachtens auch nicht zusteht.
Das würde sonst nach meiner Erfahrung oft zu Diskussionen führen, ob nun der Ausfall gerechtfertigt war oder nicht, was jedoch aus meiner Sicht nicht hilfreich ist.
Mir geht es ja nicht darum, sie zur Zuverlässigkeit zu erziehen oder ihr Privatleben zu bewerten, sondern um eine Bezahlung einer Leistung, die ich dadurch erbracht habe, dass ich eine Stunde regelmäßig und verlässlich bereitstelle.
Wenn ich in dieser Stunde dann anderweitig erwerbstätig bin, indem ich zum Beispiel einen Bericht schreibe, den ich vergütet bekomme, dann mindere ich das vereinbarte Honorar um den Betrag, den ich damit erwirtschafte.
Ansonsten berechne ich z.Zt. ein Honorar von 80 Euro. Ich berufe mich bei der Höhe auf meine KV, nach der die Höhe des Ausfallhonorars die Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls erreichen, jedoch nicht übersteigen darf. Mein KV-Honorar bei der vertragsärztlichen Tätigkeit beläuft sich auf durchschnittlich über 90 Euro (je nachdem, wie viel Zulage ich bekomme), so dass die 80 Euro etwas unter dem üblichen Stundenhonorar liegen.
Und wenn Patienten Schwierigkeiten haben, das zu bezahlen, gehe ich damit wie mit jedem anderen Rechnungsbetrag um: ich spreche mit ihnen darüber und biete ggf. Ratenzahlung an.
Wie regeln Sie das, wenn jemand zur
Sprechstunde nicht erscheint?
Hallo Herr Schuster,
bei psychotherapeutischen Sprechstunden sehe ich im Erstkontakt keine Möglichkeit, ein Ausfallhonorar zu berechnen. Erst wenn für ein Zweitgespräch eine entsprechende Vereinbarung zustandekommt, kann ich mir das vorstellen. Ich selbst praktiziere es jedoch so, dass ich erst mit dem Beginn einer regulären Psychotherapie ein Bereitstellungshonorar vereinbare. Dann jedoch gehe ich damit sehr konsequent um, d.h. ich arbeite mit einer klaren vertraglichen Regelung, die sowohl die Höhe des Honorars als auch die genauen Konditionen festlegt, bei denen ich es berechne.
Sprechstundenpatient*innen bitte ich jedoch, rechtzeitig abzusagen, wenn sich absehen lässt, dass sie die Stunde nicht wahrnehmen können. Das hat bisher in 99% der Fälle funktioniert…
Gibt es Ideen dazu, wie man mit der Ausfall einer Erstsprechstunde (häufig über die TSS) umgehen kann ?
Ich betrachte diese Ausfälle als zwar ärgerliche, aber zu meiner Arbeit gehörende und nicht zu vermeidende Konsequenz, mit der ich gelernt habe, umzugehen, indem ich es toleriere.
Es ist für mich EIN möglicher Ausdruck der persönlichen Schwierigkeiten, mit denen meine Patient*innen zu tun haben.
Das kann mangelnde Unzuverlässigkeit aufgrund von Sozialisierungsproblemen sein, ein unbewusstes Geschehen andeuten, das als Reaktion auf ein besonders strenges ÜberIch zu verstehen ist, oder auch die Auswirkung einer sozialen Phobie, die bewirkt, dass der/die Betreffende nicht aus dem Haus kommt, und sich dafür so sehr schämt, dass er/sie sich zurückzieht, also auch nicht meldet, um die Sprechstunde abzusagen.
Wenn ich solche Gründe in Betracht ziehe, ärgere ich mich darüber weniger, als wenn ich in Betracht ziehe, dass es genauso auch ganz oberflächliche Gründe dafür gibt, dass jemand nicht absagt, und einfach nicht erscheint.
Dem versuche ich dadurch zu begegnen, dass ich die Terminbestätigung für die TSS-Sprechstunden per Telefon wünsche, und dann auch von mir aus die mir mitgeteilte Nummer wähle, wenn der/die Patient*in sich nicht meldet.
Ich habe dadurch bisher deutlich weniger Terminausfälle, als ich es von Kolleg*innen höre, und ich mache sehr viele Sprechstunden über die Termin-Servicestelle.
Die Ungewissheit darüber, aus welchem Grund jemand nicht erscheint, ist dann letztlich das, was ich aushalten muss. Dabei hilft mir jedoch meine psychotherapeutische Haltung, mit der ich grundsätzlich davon ausgehe, dass das persönliche/finanzielle Risiko meines Angebots zwar existiert, aber (für mich) immer noch weitaus niedriger ist, als in vielen anderen Bereichen, die ich über meine ärztliche und supervisorische Arbeit kennengelernt habe, z.B. aufgrund meiner Erfahrungen als Arzt im sozialpsychiatrischen Dienst und in meiner Arbeit mit Drogenabhängigen und Wohnungslosen.