Wie gehe ich am besten mit einem Ausfallhonorar um?

Ein Ausfallhonorar ist ein Honorar für eine erbrachte Leistung, die Bereitstellung einer Stunde. Darum nenne ich persönlich es auch lieber Bereitstellungshonorar. Ich stelle ich es meinen Patienten unabhängig vom Grund des Ausfalls einer Stunde in Rechnung, wenn sie kürzer als zwei Werktage vorher absagen und ich die Stunde nicht anderweitig besetzen kann.

Mir ist es besonders wichtig, diese Regelung unabhängig vom Grund des Ausfalls zu formulieren. Ich möchte damit bewusst keine Bewertung vornehmen, ob es gute oder schlechte Gründe gibt, was mir meines Erachtens auch nicht zusteht.

Das würde sonst nach meiner Erfahrung oft zu Diskussionen führen, ob nun der Ausfall gerechtfertigt war oder nicht, was jedoch aus meiner Sicht nicht hilfreich ist.

Mir geht es ja nicht darum, sie zur Zuverlässigkeit zu erziehen oder ihr Privatleben zu bewerten, sondern um eine Bezahlung einer Leistung, die ich dadurch erbracht habe, dass ich eine Stunde regelmäßig und verlässlich bereitstelle.
Wenn ich in dieser Stunde dann anderweitig erwerbstätig bin, indem ich zum Beispiel einen Bericht schreibe, den ich vergütet bekomme, dann mindere ich das vereinbarte Honorar um den Betrag, den ich damit erwirtschafte.

Ansonsten berechne ich z.Zt. ein Honorar von 80 Euro. Ich berufe mich bei der Höhe auf meine KV, nach der die Höhe des Ausfallhonorars die Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls erreichen, jedoch nicht übersteigen darf. Mein KV-Honorar bei der vertragsärztlichen Tätigkeit beläuft sich auf durchschnittlich über 90 Euro (je nachdem, wie viel Zulage ich bekomme), so dass die 80 Euro etwas unter dem üblichen Stundenhonorar liegen.

Und wenn Patienten Schwierigkeiten haben, das zu bezahlen, gehe ich damit wie mit jedem anderen Rechnungsbetrag um: ich spreche mit ihnen darüber und biete ggf. Ratenzahlung an.

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